Grenzen und Kontraindikationen der Yoga-Therapie
Auch Yoga ist kein Allheilmittel!
Yoga sollte zur Therapie nur unter fachkundiger Anleitung eines erfahrenen Yogalehrers oder einer ebensolchen Yogalehrerin und in Rücksprache und nach Indikation eines yogakundigen Arztes eingesetzt werden.
Nicht oder nur mit allergrößter Vorsicht und in beschränktem Umfang kommt Yoga als Therapie bei folgenden Erkrankungen zur Anwendung:
- akute Erkrankungen wie Herzinfarkt, fieberhafte Infektionen, schwere Gelenkentzündungen, Vergiftungen oder lebensgefährliche Blutungen,
- schwere Erkrankung der Vitalorgane wie Herz, Leber oder Lunge,
- "chirurgische" Erkrankungen, also Erkrankungen bei der es eine absolute Indikation zur Operation gibt wie etwa eine akute Blinddarmentzündung oder eine Kaudasyndrom,
- schwere psychiatrische Erkrankungen, vor allem bei Patienten mit Ich-Schwäche wie solchen mit Borderline-Sydromen, akut halluzinatorischen Schizophrenien oder Patienten mit Realitätsverlust.
Yogatherapie ist nicht geeignet zur Heilung von schweren strukturellen Erkrankungen wie fortgeschrittener Arthrose, Arteriosklerose, Krebserkrankungen oder Hirnatrophie. Dennoch können auch von diesen Erkrankungen betroffene Menschen sehr von Yoga profitieren.